AGB

Alle Leistungen am Horstmannshof werden von selbstständigen Mitarbeitern durchgeführt. Die Anmeldungen, Absprachen und Verträge finden somit mit dem jeweiligen Therapeuten/Kursleiter selbst statt .

Anbei die AGB von den Hebammen, die am Hof ihre Dienstleistung anbieten.

Gültig ab 01.01.2025 Gültig für alle Kurse mit Kursbeginn ab 01.01.2025

Alle Aufträge und Verträge die mit den Hebammen des Hortmannshof, Horstmannsweg3, 47445 Moers abgeschlossen werden, liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungenzugrunde. Der Vertragspartner erkennt mit Vertragsschluss diese Geschäftsbedingungen an.

§1 Vertragsschluss/ Vertragsart
I. Bei allen Kursen, Seminaren und weiteren Angeboten des Horstmannhof, wird ein Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Hebamme begründet.

II. Der Vertrag kommt erst mit dem Versand der Anmeldebestätigung zustande. Diese wird nach Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Horstmannshofesversendet.

III. Übersteigen die Anmeldungen für einen Kurs o.ä. die Kapazitäten für diesen, so behält sich die jeweilige Hebamme vor nicht alle Anmeldungen über das Online-Anmeldeformular zu berücksichtigen. Es steht der Hebamme frei, eine gesonderte Nachricht über das Nicht- Zustandekommen des Vertrages zu übermitteln.

IV. Soweit im Folgenden nicht anders bestimmt, werden Verträge ausschließlich über die Anmeldung im Online-Portal geschlossen.

V. Probestunden oder ähnliches finden nicht statt.

§2 Vertragspartner
I. Der Vertrag kommt mit der jeweiligen Hebamme zustande, welche die Kurs- oder andere Dienstleistung erbringen wird.

II. Ansprüche gegen andere Hebammen bestehen nicht.

III. Alle Hebammen am Horstmannshof sind freiberuflich und selbstständig tätig. Ansprüche sind damit stets nur gegen den Vertragspartner zu richten.

§3 Preise
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Preise für die jeweiligen Kurse, die in der Online Anmeldung angezeigt werden. Es gelten ferner die §§ 7 – 10 dieser AGB.

§4 Bezahlung und Fälligkeit

I. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig. Es gelten ferner die §§ 7 – 10 dieser AGB.

II. Verschiedene Kursarten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Teilnehmerinnen sind angehalten sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob die jeweilige Leistung abgedeckt wird. Die kursleitende Hebamme kann diesbezüglich auch unverbindliche Informationen geben.

III. Mit Vertragsschluss ist die Teilnehmerin auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Krankenkasse nicht alle in Anspruch genommenen Leistungen übernimmt. Das Risiko trägt insoweit die Teilnehmerin.

§5 Abrechnung gesetzliche Krankenkasse/ Privatpatienten
I. Kurse, welche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, werden direkt mit dieser durch die Hebamme abgerechnet. Es erfolgt keine Rechnung an die Teilnehmerin.
II. Es ist jedoch die Pflicht der gesetzlich versicherten Teilnehmerin die vollständigen und korrekten Versicherungsdaten bei der Anmeldung anzugeben. Sollten diese Daten bis zur letzten Kurseinheit nicht vorliegen, so ist die kursleitende Hebamme berechtigt die Kaution ohne weitere Mitteilung an die Teilnehmerin einzubehalten.

§6 Versäumte Kurseinheiten
I. Werden Kursstunden nicht wahrgenommen, so entfällt der Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse. § 4 gilt entsprechend. Die Hebamme erhält ihren Gebührenanspruch auch an, wenn die Kursteilnehmerin und/oder ihr/e Partner/in an der Teilnahme einzelner Unterrichtstunden verhindert ist/sind, gleichgültig, ob die Kursstunde schuldhaft versäumt wurde oder nicht.
II. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
III. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung von versäumten Kursstunden.

§7 Schwangerengymnastik/Schwangerenfitness
I. Dieser Kurs umfasst 10 Kurseinheiten à 60 Minuten.

II. Die Kosten für den Kurs betragen 140 €. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.

III. Die Kursgebühr ist auf das Konto der kursleitenden Hebamme zu überweisen.

IV.  Die Teilnehmerin kann den Kurs bis vier Wochen vor Kursbeginn stornieren. Ist der Zeitraum bis zum Kursstart kürzer, können die Kosten nicht erstattet werden, unabhängig davon, weshalb die Teilnehmerin nicht teilnehmen kann (auch bei Krankheit oder Klinikaufenthalt). Wird der Platz neu besetzt, so wird die Kursgebühr erstattet.

V. Die Schwangerschaftsgymnastikkurse „Babybauch WORKOUT-Kraft und Beweglichkeit für den Beckenboden“ sind zertifizierte Kurse nach dem Präventionsgesetz (Konzept-ID: KO-BE-3SKTBS). Damit besteht die Möglichkeit der Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse bei regelmäßiger Teilnahme. Nach Beendigung des Kurses händigt die Kursleitung Teilnahmebescheinigungen an die Teilnehmerinnen aus. Diese können bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Ob die Erstattung tatsächlich erfolgt, liegt im Ermessen der Krankenkasse.

§ 8 Geburtsvorbereitung für Paare am Wochenende
I. Diese Kurseinheit umfasst insgesamt 10 Stunden.
II. Für den Kurs wird ein Partnerbeitrag von 110€ fällig. Der Betrag wird von der Teilnehmerin spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn auf das Konto der kursleitenden Hebamme überwiesen. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist der Betrag mit Anmeldung sofort fällig. Als Verwendungszweck ist der Name der Teilnehmerin und das Datum des Kurses anzugeben.

III.Die Abrechnung des Kurses erfolgt bei Anwesenheit der Teilnehmerin mit der entsprechenden Krankenkasse.

Bei versäumter Teilnahme kann der Kurs nicht mit der Kasse abgerechnet werden und es wird eine Privatrechnung ausgestellt. Dieses Vorgehen ist unabhängig vom Grund des Versäumens (auch bei Krankheit oder Klinikaufenthalt).

Eine Kurseinheit mit 5 Stunden beträgt bei gesetzlich Versicherten 41,80 Euro und bei Privatversicherten 75,25 Euro. Für beide Kurstage fallen 10 Zeitstunden an. Der Gesamtpreis liegt dann für gesetzlich Versicherte bei 83,60 Euro und für privat Versicherte bei 150,50 Euro.

IV.Die Hebamme stellt eine Quittung über den Partnerbeitrag aus und händigt diese am letzten Kurstag aus. Dieser Kurs ist nur als Paar-Kurs mit der genannten Partnergebühr von 110€ buchbar und kann daher nicht von Einzelpersonen gültig angemeldet werden. Sollte Ihr Partner verhindert sein, so können Sie sich auch gerne von einer anderen Person begleiten lassen.

Sollten Sie ohne Partner teilnehmen wollen, ist dies im Einzelfall (nach Absprache mit der Kursleitung) möglich. Melden Sie sich dann bitte vor Anmeldung per E-Mail bei der jeweiligen Kursleitung. Bei regulärer Anmeldung wird immer die Partnergebühr fällig.

§ 9 Wiege, Windel, Wunder – artgerechtes Babyleben
I. Die Kurseinheit umfasst insgesamt 5 Stunden.

II. Die Kosten für den Kurs betragen 65 € pro Person oder 120€ pro Paar. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.
III. Die Kursgebühr ist auf das Konto der kursleitenden Hebamme zu überweisen. Als Verwendungszweck ist anzugeben: „Babyleben“, Name der Teilnehmerin und das Kursdatum.
IV. Dieser Kurs ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und ist nicht nach dem Präventionsgesetz zertifiziert.

§ 10. Rückbildungsgymnastik
I. Dieser Kurs umfasst 8 Kurseinheiten à 75 Minuten.
II. Für diesen Kurs wird eine Servicepauschale von 30,40 Euro fällig. Der Betrag wird von der Teilnehmerin spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn auf das Konto der kursleitenden Hebamme überwiesen. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Servicepauschale mit Anmeldung sofort fällig.

III.Die Abrechnung des Kurses erfolgt bei Anwesenheit der Teilnehmerin mit der entsprechenden Krankenkasse.

Versäumte Kurseinheiten können nicht mit der Kasse abgerechnet werden. Dabei ist es unabhängig davon, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt (auch bei Krankheit oder Klinikaufenthalt).

Pro versäumter Kurseinheit (à 75 Min) erhält die Teilnehmerin eine Privatrechnung über 10,45€ bei gesetzlich Versicherten und 18,81 Euro bei privat Versicherten von der kursleitenden Hebamme.

Der komplette Kurs kostet bei Nicht-Teilnahme für gesetzlich Versicherte 83,60 Euro und für privat Versicherte 150,48 Euro.

§ 10a Rückbildung Aufbaukurs/ Beckenboden Level 2

I.Dieser Kurs umfasst 8 Kurseinheiten à 60 Minuten.

II.Die Kosten für den Kurs betragen 110,00 Euro.

Die Kursgebühr wird 6 Wochen vor Beginn des Kurses fällig. Bei einer späteren Anmeldung als 6 Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit der Anmeldung sofort fällig.

III. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80%) zwischen 75 Euro bis zu 100% der Kursgebühr. Den genauen Erstattungsbetrag erfragen Sie bitte bei der Krankenkasse

IV.Nach Abschluss des Kurses erhält die Teilnehmerin eine Bescheinigung für die Erstattung durch die Krankenkasse.

§ 11 Außerordentliche Umstände/höhere Gewalt
Im Falle von außerordentlichen Umständen/höherer Gewalt (wie die Corona-Pandemie, Naturkatastrophen o.ä.) behält sich die Kursleitung vor, den gebuchten Kurs vollständig oder teilweise auf ein Onlineformat umzustellen. Dies kann vor der ersten Kursstunde kommuniziert werden oder auch im Laufe eines Kurses. Alle Regelungen zur Anmeldung, Preisen, Bezahlung und Kündigung bleiben von diesem Umstand unberührt. Ein Onlinekurs stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, die unterschriebene Versichertenbestätigung für die Abrechnung mit der Krankenkasse der Hebamme innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Kurses postalisch zuzusenden. Anderenfalls ist die Hebamme berechtigt, die gezahlte Kaution vollständig einzubehalten.

§ 12 Aufklärungspflicht
Der kursleitenden Hebamme sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen mitzuteilen. Ferner sind der Hebamme alle schwangerschaftsspezifischen Umstände, welche sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken könnenmitzuteilen.

§ 13 Zusatzleistungen
Gemäß der gültigen Hebammengebührenverordnung ist die Hebamme berechtigt und verpflichtet jegliche Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem Kursversicherungsspezifisch abzurechnen. Dies gilt namentlich vor allem für Beratungsleistungen bspw. für fachspezifische Beratung auf Nachfrage der Teilnehmerinnen. Die Abrechnung darüber erfolgt nach Abschluss des Kurses. DieHebamme dokumentiert die entsprechenden Leistungen.

§ 14 Rücktritt
I. Ein Rücktritt vor Kursbeginn ist jederzeit möglich.

II. Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erklärtwerden. Er ist an die jeweilige Kursleitung (Informationen unter Kurse ) zu richten.

Hortsmannshof
Horstmannsweg 3
47445 Moers

III. Im Falle eines Rücktritts zu einem späteren Zeitpunkt als 4 Wochen vor dem Kurs, wird jedoch die komplette Kursgebührfällig.
IV. Die Regelungen des BGB zur Berechnung der Fristen nach den §§ 186 ff. BGB finden keine Anwendung.

§ 15 Haftungsausschluss
I. Für Schäden die der Teilnehmerin an Kleidung, Schuhwerk oder ähnlichem im Zusammenhang mit der Kurseinheit entstehen, wird, außer in den Fällen des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns der Hebamme, keine Haftung übernommen. Die Teilnehmerin ist angehalten etwaigeSchäden unverzüglich mitzuteilen.
II. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 16 Terminverlegung
I. Die kursleitende Hebamme behält sich vor, einzelne Kurseinheiten abzusagen. Eine entsprechende Vertretung ist möglich, kann allerdings nicht garantiert werden. Unmittelbar nach Kenntnis über den Ausfall werden die Teilnehmerinnen informiert. Dies kann unter Umständen erst zu Beginn derjeweiligen Kurseinheit sein.
II. Weitergehende Ansprüche werden durch die Kursabsage nicht begründet. Die kursleitende Hebamme oder die Praxisgemeinschaft des Horstmannshof wird sodann zeitnah einen Ersatztermin bekannt geben.

§ 17 Körperlich geeigneter Zustand der Teilnehmerinnen
Die Teilnehmerin ist verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.

§ 18 Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen am Horstmannshof Horstmannsweg 3, 47445 Moers insbesondere während laufender Kurse, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der kursleitenden Hebamme.

§ 19 Daten
I. Die seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung gestellten Daten werden gespeichert und zum Zwecke der Buchführung, Abrechnung mit den Krankenkassen und für administrative und rechtliche Zwecke, sowie zur weiteren Kundenbetreuung verwendet. Mit Abgabe der Daten erklärt sich die Teilnehmerin mit der Verwendung dieser Daten gegenüber Behörden, Krankenkassen undsonstigen Leistungsträgern einverstanden.
II. Für die Richtigkeit der Daten ist die Teilnehmerin verantwortlich. Sie ist darüber hinaus ebenfalls verpflichtet einen Umzug, Krankenkassenwechsel und ähnlicheVeränderung der abgegebenen personenbezogenen Daten unverzüglich der kursleitenden Hebamme mitzuteilen.
III. Sollte eine Abrechnung mit der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern wegen falscher Daten nicht möglichsein, so werden die Kosten für die Kurseinheit(en) den Teilnehmerinnen privat in Rechnung gestellt.

§ 20 Bürgerliches Gesetzbuch
Sofern die vorliegenden Bedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung.

§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand Februar 2025

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