AGB

Alle Leistungen am Horstmannshof werden von selbstständigen Mitarbeitern durchgeführt. Die Anmeldungen, Absprachen und Verträge finden somit mit dem jeweiligen Therapeuten/Kursleiter selbst statt .

Anbei die AGB von den Hebammen, die am Hof ihre Dienstleistung anbieten.

Gültig ab 01.09.2021 Gültig für alle Kurse mit Kursbeginn ab 01.01.2023

Alle Aufträge und Verträge die mit den Hebammen des Hortmannshof, Horstmannsweg3, 47445 Moers abgeschlossen werden, liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungenzugrunde. Der Vertragspartner erkennt mit Vertragsschluss diese Geschäftsbedingungen an.

§1 Vertragsschluss/ Vertragsart
I. Bei allen Kursen, Seminaren und weiteren Angeboten des Horstmannhof, wird ein Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Hebamme begründet.

II. Der Vertrag kommt erst mit dem Versand der Anmeldebestätigung zustande. Diese wird nach Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Horstmannshofesversendet. 

III. Übersteigen die Anmeldungen für einen Kurs o.ä. die Kapazitäten für diesen, so behält sich die jeweilige Hebamme vor nicht alle Anmeldungen über das Online-Anmeldeformular zu berücksichtigen. Es steht der Hebamme frei, eine gesonderte Nachricht über das Nicht- Zustandekommen des Vertrages zu übermitteln.

IV. Soweit im Folgenden nicht anders bestimmt, werden Verträge ausschließlich über die Anmeldung im Online-Portal geschlossen.

V. Probestunden oder ähnliches finden nicht statt.

§2 Vertragspartner
I. Der Vertrag kommt mit der jeweiligen Hebamme zustande, welche die Kurs- oder andere Dienstleistung erbringen wird.

II. Ansprüche gegen andere Hebammen bestehen nicht.

III. Alle Hebammen am Horstmannshof sind freiberuflich und selbstständig tätig. Ansprüche sind damit stets nur gegen den Vertragspartner zu richten.

§3 Preise
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Preise für die jeweiligen Kurse, die in der Online Anmeldung angezeigt werden. Es gelten ferner die §§ 7 – 10 dieser AGB.

§4 Bezahlung und Fälligkeit

I. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig. Es gelten ferner die §§ 7 – 10 dieser AGB.

II. Verschiedene Kursarten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Teilnehmerinnen sind angehalten sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob die jeweilige Leistung abgedeckt wird. Die kursleitende Hebamme kann diesbezüglich auch unverbindliche Informationen geben.

III. Mit Vertragsschluss ist die Teilnehmerin auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Krankenkasse nicht alle in Anspruch genommenen Leistungen übernimmt. Das Risiko trägt insoweit die Teilnehmerin.

§5 Abrechnung gesetzliche Krankenkasse/ Privatpatienten
I. Kurse, welche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, werden direkt mit dieser durch die Hebamme abgerechnet. Es erfolgt keine Rechnung an die Teilnehmerin.
II. Es ist jedoch die Pflicht der gesetzlich versicherten Teilnehmerin die vollständigen und korrekten Versicherungsdaten bei der Anmeldung anzugeben. Sollten diese Daten bis zur letzten Kurseinheit nicht vorliegen, so ist die kursleitende Hebamme berechtigt die Kaution ohne weitere Mitteilung an die Teilnehmerin einzubehalten.
III. Die Hebamme verpflichtet sich nach Beendigung des Kurses innerhalb von 6 Wochen die Kaution – abzüglich der Gebühr für versäumte Kurseinheiten auf das Konto des/der gesetzlich versicherten Teilnehmer*in zurückzuerstatten.
IV. Die privat versicherte Teilnehmerin erhält eine Rechnung nach der jeweils gültigen HebGV über den bereits gezahlten Kursbeitrag. Diese kann sie zur Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen.

§6 Versäumte Kurseinheiten
I. Werden Kursstunden nicht wahrgenommen, so entfällt der Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse. § 4 gilt entsprechend. Die Hebamme erhält ihren Gebührenanspruch auch an, wenn die Kursteilnehmerin und/oder ihr/e Partner/in an der Teilnahme einzelner Unterrichtstunden verhindert ist/sind, gleichgültig, ob die Kursstunde schuldhaft versäumt wurde oder nicht.
II. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
III. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung von versäumtenKursstunden.

§ 7 Schwangerengymnastik/Schwangerenfitness
I. Diese Kurs umfasst 4 Kurseinheiten á 75 Minuten.

II. Die Kosten für den Kurs betragen 66 €. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.

III. Die Kursgebühr ist auf das Konto der kursleitenden Hebamme zu überweisen.

IV. Die Schwangerschaftsgymnastikkurse sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und sind nicht nach dem Präventionsgesetz zertifiziert.

§ 7a Schwangerengymnastik/Schwangerenfitness
I. Dieser Kurs umfasst 10 Kurseinheiten à 60 Minuten.

II. Die Kosten für den Kurs betragen 140 €. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.

III. Die Kursgebühr ist auf das Konto der kursleitenden Hebamme zu überweisen.

IV. Die Schwangerschaftsgymnastikkurse sind zertifizierte Kurse nach dem Präventionsgesetz. Damit besteht die Möglichkeit der Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse bei regelmäßiger Teilnahme. Nach Beendigung des Kurses händigt die Kursleitung Teilnahmebescheinigungen an die Teilnehmerinnen aus. Diese können bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Ob die Erstattung tatsächlich erfolgt, liegt im Ermessen der Krankenkasse.

§ 8 Geburtsvorbereitung für Paare am Wochenende
I. Diese Kurseinheit umfasst insgesamt 9 Stunden.
II. a) Der Kurs kostet für gesetzlich Versicherte 181,64 €.Darin enthalten ist ein Partnerbeitrag von 110€. Der Gesamtbetrag wird in Form einer Kaution von der Teilnehmerin spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn auf das Konto der kursleitenden Hebamme überwiesen. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig. Als Verwendungszweck ist der Name der Teilnehmerin und das Datum des Kurses anzugeben. Die verbleibenden 71,64€(Kassensatz nach HebGV) dienen als Kaution und werden nach Abschluss des Kurses durch die Hebamme erstattet. Pro versäumte Kurseinheit (á 270 Min) behält die Hebamme 35,82€ ein, da versäumte Kursstunden nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar sind.

II. b) Die Abrechnung des Kurses erfolgt bei Anwesenheit der Teilnehmerin mit der entsprechenden Krankenkasse.

II. c) Die Hebamme verpflichtet sich nach Beendigung des Kurses innerhalb von 21 Tagen die Kaution abzüglich der Gebühr für versäumte Kurseinheiten (35,82€ pro 270 Minuten) auf das Konto der gesetzlich versicherten Teilnehmer*in zurückzuerstatten.
III. Der Kurs kostet für Privatversicherte 238,97€. Darin enthalten ist ein Partnerbeitrag von 110€. Der Gesamtbetrag wird von der Teilnehmerin spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn auf das Konto der kursleitenden Hebamme überwiesen. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig. Als Verwendungszweck ist der Name der Teilnehmerin und das Datum des Kurses anzugeben. Nach Abschluss des Kurses erhält die Teilnehmerin eine Rechnung über 128,97€(1,8-facher Satz nach HebGV) den bereits gezahlten Kursbeitrag, die Sie zur Kostenerstattung bei ihrer Versicherung einreichen kann.
IV. Die Hebamme stellt eine Quittung über den Partnerbeitrag aus und händigt diese am letzten Kurstag aus.
V. Dieser Kurs ist nur als Paar-Kurs mit der genannten Partnergebühr von 110€ buchbar und kann daher nicht von Einzelpersonen gültig angemeldet werden. Sollte Ihr Partner verhindert sein, so können Sie sich auch gerne von einer anderen Person begleiten lassen.
Sollten Sie ohne Partner teilnehmen wollen, ist dies im Einzelfall (nach Absprache mit der Kursleitung) möglich. Melden Sie sich dazu bitte vor Anmeldung am Kurstelefon oder per E-Mail. Bei regulärer Anmeldung wird immer die Partnergebühr fällig.

§ 9 Wiege, Windel, Wunder – artgerechtes Babyleben
I. Die Kurseinheit umfasst insgesamt 5 Stunden.

II. Die Kosten für den Kurs betragen 65 € pro Person oder 120€ pro Paar. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.
III. Die Kursgebühr ist auf das Konto der kursleitenden Hebamme zu überweisen. Als Verwendungszweck ist anzugeben: „Babyleben“, Name der Teilnehmerin und das Kursdatum.
IV. Dieser Kurs ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und ist nicht nach dem Präventionsgesetz zertifiziert.

§ 10 Rückbildungsgymnastik
I. Diese Kurs umfasst 8 Kurseinheiten á 75 Minuten.
II. Der Kurs kostet für gesetzlich Versicherte 110 €. Dieser Betrag wird von der Teilnehmerin spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn auf das Konto der kursleitenden Hebamme überwiesen. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.
Darin enthalten ist eine Servicepauschale von 30,40 €. Die Abrechnung des Kurses erfolgt bei Anwesenheit der Teilnehmerin mit der entsprechenden Krankenkasse.
Die verbleibenden 79,60€ (Kassensatz nach HebGV) dienen als Kaution und werden nach Abschluss des Kurses durch die Hebamme erstattet. Pro versäumte Kurseinheit (á 75Min) behält die Hebamme 9,95€ ein, da versäumte Kursstunden nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar sind.
Der Kurs kostet für Privatversicherte 173,28€ . Darin enthalten ist eine Servicepauschale von 30,40 €. Dieser Betrag wird von der Teilnehmerin spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn auf das Konto der kursleitenden Hebamme überwiesen. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.
Nach Abschluss des Kurses erhält die Teilnehmerin eine Rechnung über 143,28€ (Privatsatz nach der aktuell gültigen HebGV) den bereits gezahlten Kursbeitrag, die Sie zur Kostenerstattung bei ihrer Versicherung einreichen kann.
Als Verwendungszweck ist der Name der Teilnehmerin und das Datum des Kurses anzugeben.

§ 10a Rückbildungsaufbaukurs

I. Dieser Kurs umfasst 4 Kurseinheiten à 75 Minuten.

II. Die Kosten für den Kurs betragen 55 €. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.

III. Die Kursgebühr ist auf das Konto der kursleitenden Hebamme zu überweisen.

IV. Der Rückbildungsaufbaukurs ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und ist nicht nach dem Präventionsgesetz zertifiziert.

§ 10 a Mamafitness

I. Diese Kurs umfasst 8 Kurseinheiten á 75 Minuten.

II. Die Kosten für den Kurs betragen 132 €. Die Kursgebühr wird spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer späteren Anmeldung als sechs Wochen vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr mit Anmeldung sofort fällig.

III. Die Kursgebühr ist auf das Konto der kursleitenden Hebamme zu überweisen.

IV. Die Mamafitness Kurse sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und sind nicht nach dem Präventionsgesetz zertifiziert.

§ 11 Außerordentliche Umstände/höhere Gewalt
Im Falle von außerordentlichen Umständen/höherer Gewalt (wie die Corona-Pandemie, Naturkatastrophen o.ä.) behält sich die Kursleitung vor, den gebuchten Kurs vollständig oder teilweise auf ein Onlineformat umzustellen. Dies kann vor der ersten Kursstunde kommuniziert werden oder auch im Laufe eines Kurses. Alle Regelungen zur Anmeldung, Preisen, Bezahlung und Kündigung bleiben von diesem Umstand unberührt. Ein Onlinekurs stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, die unterschriebene Versichertenbestätigung für die Abrechnung mit der Krankenkasse der Hebamme innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Kurses postalisch zuzusenden. Anderenfalls ist die Hebamme berechtigt, die gezahlte Kaution vollständig einzubehalten.

§ 12 Aufklärungspflicht
Der kursleitenden Hebamme sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen mitzuteilen. Ferner sind der Hebamme alle schwangerschaftsspezifischen Umstände, welche sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken könnenmitzuteilen.

§ 13 Zusatzleistungen
Gemäß der gültigen Hebammengebührenverordnung ist die Hebamme berechtigt und verpflichtet jegliche Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem Kursversicherungsspezifisch abzurechnen. Dies gilt namentlich vor allem für Beratungsleistungen bspw. für fachspezifische Beratung auf Nachfrage der Teilnehmerinnen. Die Abrechnung darüber erfolgt nach Abschluss des Kurses. DieHebamme dokumentiert die entsprechenden Leistungen.

§ 14 Rücktritt
I. Ein Rücktritt vor Kursbeginn ist jederzeit möglich.

II. Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erklärtwerden. Er ist zu richten an:
Hortsmannshof
Horstmannsweg 3
47445 Moers
E-Mail:
hebammen@horstmannshof.de
III. Im Falle eines Rücktritts zu einem späteren Zeitpunkt als 4 Wochen vor dem Kurs, wird jedoch die komplette Kursgebührfällig.
IV. Die Regelungen des BGB zur Berechnung der Fristen nach den §§ 186 ff. BGB finden keine Anwendung.

§ 15 Haftungsausschluss
I. Für Schäden die der Teilnehmerin an Kleidung, Schuhwerk oder ähnlichem im Zusammenhang mit der Kurseinheit entstehen, wird, außer in den Fällen des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns der Hebamme, keine Haftung übernommen. Die Teilnehmerin ist angehalten etwaigeSchäden unverzüglich mitzuteilen.
II. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

§ 16 Terminverlegung
I. Die kursleitende Hebamme behält sich vor, einzelne Kurseinheiten abzusagen. Eine entsprechende Vertretung ist möglich, kann allerdings nicht garantiert werden. Unmittelbar nach Kenntnis über den Ausfall werden die Teilnehmerinnen informiert. Dies kann unter Umständen erst zu Beginn derjeweiligen Kurseinheit sein.
II. Weitergehende Ansprüche werden durch die Kursabsage nicht begründet. Die kursleitende Hebamme oder die Praxisgemeinschaft des Horstmannshof wird sodann zeitnah einen Ersatztermin bekannt geben.

§ 17 Körperlich geeigneter Zustand der Teilnehmerinnen
Die Teilnehmerin ist verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.

§ 18 Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen am Horstmannshof Horstmannsweg 3, 47445 Moers insbesondere während laufender Kurse, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der kursleitenden Hebamme.

§ 19 Daten
I. Die seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung gestellten Daten werden gespeichert und zum Zwecke der Buchführung, Abrechnung mit den Krankenkassen und für administrative und rechtliche Zwecke, sowie zur weiteren Kundenbetreuung verwendet. Mit Abgabe der Daten erklärt sich die Teilnehmerin mit der Verwendung dieser Daten gegenüber Behörden, Krankenkassen undsonstigen Leistungsträgern einverstanden.
II. Für die Richtigkeit der Daten ist die Teilnehmerin verantwortlich. Sie ist darüber hinaus ebenfalls verpflichtet einen Umzug, Krankenkassenwechsel und ähnlicheVeränderung der abgegebenen personenbezogenen Daten unverzüglich der kursleitenden Hebamme mitzuteilen.
III. Sollte eine Abrechnung mit der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern wegen falscher Daten nicht möglichsein, so werden die Kosten für die Kurseinheit(en) den Teilnehmerinnen privat in Rechnung gestellt.

§ 20 Bürgerliches Gesetzbuch
Sofern die vorliegenden Bedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung.

§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand Juni 2023

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